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Trägerschaft

 

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte ist der Verein Kita Wyfelde.

Präsidentin: Carmen Gubler

Kassierin: Lea Höneisen

Aktuarin: Sara Kurmann Meyer

Sponsoring: Malou Zürcher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Statuten des Vereins Kita Wyfelde

 

1     Name und Sitz

Unter dem Namen „Kita Wyfelde“ besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. Schweizerisches Zivilgesetzbuch(ZGB) mit Sitz in Weinfelden. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

 

2     Zweck und Ziel

Der Verein setzt sich allgemein für die familienergänzende Kinderbetreuung ein. Er steht zudem als Trägerverein der Kita Wyfelde.

Der Zweck des Vereins ist die Führung einer oder mehrerer Kindertagesstätten/ Kinderhorte.

 

3     Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können nach Bezahlung des Jahresbeitrages werden:

  • Einzelpersonen
  • Familien
  • juristische Personen
  • öffentliche Körperschaften
  • private Institutionen

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung zuhanden des Vorstandes erworben. Mit Einhalten einer dreimonatigen Kündigungsfrist kann die Mitgliedschaft gegenseitig auf Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte, deren Kinder in der Kita Wyfelde betreut werden, zahlen einen jährlichen Vereinsbeitrag. Auch ohne Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, fristgerecht Anträge an den Vorstand zu stellen.

 

4     Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung (Mitglieder)
  • Der Vorstand
  • Revisionsstelle

 

5     Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich einberufen. Die Einladungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail unter Angaben der Traktandenliste durch den Vorstand und sind mindestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung zu versenden.

Die Mitgliederversammlung beschliesst folgende Geschäfte:

  • Genehmigung des Jahresberichtes
  • Genehmigung von Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Mitglieder – und Vereinsbeiträge
  • Genehmigung des Budgets
  • Wahl des Vorstandes sowie der Revisionsstelle
  • Beschlussfassung über weitere von Mitgliedern oder vom Vorstand eingebrachte Geschäfte
  • Entscheide über Statutenänderungen
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Auflösung des Vereins

Die Vereinsversammlung beschliesst mit einem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied (Einzelperson/Familie) hat Anrecht auf eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der/die Präsident/in, oder bei dessen Abwesenheit der/die Vorsitzende der Versammlung den Stichentscheid. Über die Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlangen von mindestens 1/5 der Mitglieder durch schriftliche Eingabe unter Angabe der Traktanden, an den Vorstand von diesem, einberufen.

 

6     Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung Vorschläge für die Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Der Rücktritt aus dem Vorstand ist nur auf eine Mitgliederversammlung hin möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Vorstand berechtigt, für das laufende Jahr eine Ersatzwahl, vorbehaltlich der Bestätigung durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung, vorzunehmen. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und ihnen steht lediglich ein Anspruch auf Spesenersatz zu.

 

7     Revisionsstelle

Als Revisionsstelle können eine juristische Person oder zwei Privatpersonen gewählt werden. Die Revisionsstelle prüft zuhanden der Mitgliederversammlung die Vereinsrechnung.

 

8     Kompetenzen des Vorstandes

Dem Vorstand ist die Führung des Vereins übertragen. Er vertritt den Verein nach Aussen. Er besorgt alle Geschäfte, welche nicht ausdrücklich einem andern Organ übertragen sind und ist für die statutenkonforme Umsetzung der Ziele verantwortlich. Der Vorstand ernennt zur operativen Führung der Kita Wyfelde die Kita-Leitung und erlässt deren Pflichtenhefte. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit einfachem Mehr der Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Präsident/in den Stichentscheid. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und führt deren Beschlüsse aus. Sofern kein Vorstandsmitglied eine mündliche Beratung verlangt, ist der Beschluss auf dem Korrespondenzweg (auch E-Mail) möglich.

 

9     Kita-Leitung

Die Kita-Leitung, Beisitzer des Vorstandes ohne Stimmrecht, führt den Betrieb. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Leitsätze in der täglichen Arbeit.

 

10    Finanzen

Die Grundlage für finanzielle Entscheide bildet das Budget, welches an der Mitgliederversammlung verabschiedet wurde. Finanzielle Verpflichtungen des Vereins sind mittels schriftlichen Belegs auszuweisen. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Kita-Leitung ist für finanzielle Verpflichtungen bis CHF 5’000 einzelzeichnungsberechtigt. Bei Verpflichtungen über CHF 5‘000 gilt als Kontrolle das Vieraugenprinzip.

Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:

  • Mitgliederbeiträge
  • Vereinsbeiträge
  • Betreuungsbeiträge
  • Gönnerbeitrag
  • Firmenbeiträge
  • Vereinsvermögen und dessen Erträge
  • Subventionen von der Gemeinde
  • Zuwendungen Dritter

 

11    Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen.

 

12    Auflösung des Vereins

Wird der Verein aufgelöst, so ist der Liquidationserlös einer zielverwandten, gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisation in der Gemeinde zu übergeben.
Diese angepassten Statuten treten mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 17. März 2016 in Kraft.

 

Weinfelden, 17. März 2016

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